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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die First Class Golf GmbH & Co. KG freut sich über Ihr Interesse und vermittelt die Angebote ausschließlich als Reisevermittler für die im Internet aufgeführten Hotels, Golfclubs und Golfschulen. 

Die First Class Golf GmbH & Co. KG nimmt dafür die Reservierungsanfragen an und leitet diese an die Hotels, Golfclubs und Golfschulen weiter. Die Reservierung erfolgt dann im Namen, Auftrag und auf Abrechnung der im Internet aufgeführten Golfclubs, Golfschulen und Hotels. 

Es gelten die allgemeinen, gesetzlichen Liefer- und Zahlungsbedingungen. 

Die Preise sind gültig bis 31. Dezember 2024. 

Verantwortlich für die Abwicklung und Durchführung der Golfkurse sind die Golfschulen, Golfclubs und für die Hotelleistungen, die Hotels, bei denen der Kunde eingebucht wurde. 

Die First Class Golf GmbH & Co. KG trägt dafür keine Veranstalterhaftung. 

Änderungen im Leistungsangebot Internetauftritt bleiben uns vorbehalten, insbesondere, was die Golfclub-Mitgliedschaft betrifft. Diese wird weitervermittelt. Sollte das Clubkarten-Kontingent eines Golfclubs aufgebraucht sein, wird ersatzweise die Golfclub-Mitgliedschaft eines anderen im Internet aufgeführten Kooperationsgolfclubs für den Platzreifekurs Teilnehmer beantragt und ausgestellt. 

Die First Class Golf GmbH & Co. KG, ist ausschließlich Reisevermittler für die Veranstalter; die Hotels und der Golfschulen. Es gelten hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Allgemein

Grundlage des Reisevertrages sind ausschließlich die Angaben und Bedingungen dieses Reise- und Golfkursangebotes sowie die gesetzlichen Bestimmungen. Teilrückerstattungen für nicht benutzte Leistungen, Angebote und Verlängerungen am Urlaubsort sowie frühzeitige Abreisen sind nicht möglich.

 

Abschluss des Reisevertrages

Die Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung wird mit Zugang beim Veranstalter verbindlich. Der Anmelder steht auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen ein. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande.

 

Reservierung

Reservierungsanfragen werden per E-Mail, Post, Fax oder telefonisch von der First Class Golf GmbH & Co. KG als Reisevermittler für die Hotels, die Golfschulen angenommen. Mit der Bezahlung des Reisepreises innerhalb 14 Kalendertagen gilt die Reservierung als bestätigt.
Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittversicherung. In Zeiten von Corona empfehlen wir eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung mit Coronaschutz. 

 

Bezahlung

Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden akzeptiert: Banküberweisung, Scheck, auf Anfrage Paypal oder Geldüberweisung direkt auf unser Bankkonto. Die Zahlung ist per Überweisung bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bei Zahlungen aus dem Ausland sind sämtliche anfallenden Gebühren vom Auftraggeber der Zahlung zu tragen.

Zurückgewiesene Zahlungen oder durch Rückbuchungen entstehende Bankgebühren, welche nicht auf unserem Verschulden beruhen, werden dem Reiseanmelder pro Fall mit Euro 15,- berechnet.

Der Gast trägt dafür Sorge, dass der Rechnungsbetrag fristgerecht bezahlt wird. Bitte beachten Sie, dass wir wegen des hohen Disagio keine Kreditkarten akzeptieren können. Nach Bezahlung der Rechnung leitet die First Class Golf GmbH & Co. KG die Rechnungsbeträge und Daten an das Hotel und die Golfschule weiter. Der Gast erhält einen Voucher. 

Bezahlt der Kunde nicht rechtzeitig, so ist First Class Golf GmbH & Co. KG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung von dem Reisevertrag zurückzutreten und von dem Anmelder eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis zu verlangen. 

 

Reisedokumente

Die Zusendung der Reisedokumente (Voucher) erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg nach Eingang des vollständigen Reisepreises. Sollten die Reisedokumente nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt beim Anmelder eingegangen sein, so hat sich dieser unverzüglich mit First Class Golf GmbH & Co. KG in Verbindung zu setzen.

 

Golfacademy & Unterkunft

Das Hotel und der Golfkurs werden nach Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages bestätigt. Die Golfkurse erfolgen in einer deutschsprachigen Golfschule. Die Leistungen der Golfacademy entsprechen dem Internetangebot, können aber zeitlich und witterungsbedingt beim täglichen Ablauf verschoben werden. Zuständig und verantwortlich dafür ist ausschließlich die Golfschule. In der Türkei werden diese Leistungen von der Agentur Bilyana Golf durchgeführt aus ausgeführt.

 

Flüge

Die gebuchten Flüge werden von unserem Partnerprogramm Expedia.de vorgeschlagen.  

Preise

Alle Preise sind in Euro. Die im Internet veröffentlichten Leistungen zum angegebenen Preis gelten bis zu bis 100 Tage vor Reisebeginn. Die Preise im Internet für Reisen nach Portugal und Spanien sind Preise ohne Flug.

 

Haftplicht

Wir haften für keine Umstände, die außerhalb des allgemeinen Einflussbereiches für Reisevermittler sind bzw. auf höhere Gewalt zurückzuführen sind wie Kriegsdrohungen, Industrieaktionen, terroristische Aktivitäten, Vulkanausbrüche, Viruskrisen, Aufruhr, Bürgerkrieg, Wetter, Erdbeben, Strom, Gas und Wasserausfall, Lärm usw. 

Wichtige Hinweise zur Corona-Pandemie
Bitte beachten Sie, dass wir die auf unserer Webseite aufgeführten Leistungen nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen können, wie es die behördlichen Vorschriften in Deutschland und in Ihrem Urlaubsland rechtlich zulassen.
Davon betroffen können unmittelbar von uns angebotene Leistungsbestandteile (z.B. eingeschränkte Poolnutzung, Menü statt Büffet, eingeschränkte Spa-Leistungen oder Spa- und Restaurant-Schließungen) sein, aber auch Einschränkungen bei der Einreise (z.B. Online-Formulare, zwingend vorgeschriebene Corona-Tests, Temperaturmessungen) sowie allgemein vor Ort (z.B. Maskenpflicht in Geschäften, Restaurants, geschlossene Sehenswürdigkeiten, Einschränkungen bei Startzeiten).
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

Golfclub Mitgliedschaft

Die Golfclub-Mitgliedschaftsgebühr ist im ersten Kalenderjahr beitragsfrei.
Vom Golfclub werden nur die Verbandsgebühren für den Deutschen Golf Verband, den Bayerischen Golf Verband und den Bayerischen Landes Sport Verband in Höhe von 29,00 € plus 20,90 € Schreib- und Portogebühr in Rechnung gestellt. Den Gesamtpreis von 49,90 € bezahlen Sie direkt an den Golfclub. Damit haben Sie das Anrecht auf den offiziellen Ausweis des Deutschen Golf Verbandes mit der Platzreifebestätigung

 

Bei der Golfclub Mitgliedschaft handelt es sich um werthaltige Deutsche Golfclub-Mitgliedschaft, bei denen wir uns das Recht vorbehalten, dem Gast ersatzweise die Golfclubmitgliedschaft eines anderen Golfclubs anzudienen, falls das Kartenkontingent eines Golfclubs ausgelastet ist. Die Golfclubmitgliedschaft ist täglich und jeweils zum 25. September eines Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief an die First Class Golf GmbH & Co. KG, kündbar. Es entstehen dafür keine Kosten.

 

Bei jedem VIP Platzreifekurs ist im Preis eine Golfclubmitgliedschaft für 2024 inkludiert. Vom Gast zu zahlen ist lediglich die Gebühr von 49,90 € DGV für den Landes Golf Verband (Deutscher Golf Verband) und die Schreib- und Portogebühr. Mitgliedschaftsort ist der Golfclub Schloßberg e.V., die Golfclub Stiftland, die Golfanlage Leimershof GmbH.
In jedem Fall handelt es sich um werthaltige, Deutsche Golfclub-Mitgliedschaften, bei denen wir uns das Recht vorbehalten, dem Gast ersatzweise die Golfclubmitgliedschaft eines anderen Golfclubs anzudienen, falls das Kartenkontingent eines Golfclubs ausgelastet ist. Die Golfclubmitgliedschaft ist täglich und jeweils zum 25. September eines Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief an die First Class Golf GmbH & Co. KG, kündbar. Es entstehen dafür keine Kosten.

 

Buchungsänderungen 

Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung sind Änderungen einer Buchung nur nach schriftlicher Bestätigung First Class Golf GmbH & Co. KG möglich.

 

Reiserücktrittskosten

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder diese umbuchen.Alle Stornierungen müssen schriftlich an die First Class Golf GmbH & Co. KG, dem Reisevermittler und dem Reiseveranstalter durch die in der Reservierungsbestätigung genannte Person erfolgen. 

Es ergeht an den Kunden die Empfehlung, hierfür die Schriftform zu wählen. Maßgeblich bei einer Stornierung ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei First Class Golf GmbH & Co. KG (nur Montag bis Freitag möglich, Feiertage ausgenommen). 

 

Stornierung 

Im Falle einer Stornierung werden folgende Kosten anfallen:

Bearbeitungskosten für Stornierung 30 Euro plus 
Rücktrittskosten 

Das Unternehmen verliert bei einem Rücktritt vom Reisevertrag den Anspruch auf den Reisepreis. First Class Golf GmbH & Co. KG kann vielmehr eine angemessene Entschädigung verlangen, die pauschaliert erhoben wird, und zwar wie folgt:

  • am Tage der Buchung: kostenfrei  des Reisepreises. 
  • Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %, mind. Euro 30,- p.P. des Reisepreises. 
  • 30 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises. 
  • 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises. 
  • 8 bis 3 Tag 85 %  des Reisepreises. 
  • ab 2 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises. 
  • bei No Show 100% des Reisepreises. 

 

 

Weitere Umbuchungen / Änderungen

Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf Reisetermin, Verpflegungsarten, Zimmerkategorien, Beförderungsart, Zubuchung von Personen sowie Terminänderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen, ist First Class Golf GmbH & Co. KG berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von Euro 30,- pro Umbuchung zu erheben. 

Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reiseteilnehmer zu zahlen. Umbuchungen, die nach Ablauf der Frist von 30 Tagen vor Reisantritt erfolgen, sind nur nach Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung möglich. Der Reiseanmelder ist dafür verantwortlich, seine Änderungswünsche auf etwaige andere, von ihm gebuchte Reiseleistungen abzustimmen.

 

Rücktritt/Umbuchung seitens des Reiseveranstalters / Reisevermittlers 

Der Veranstalter kann bis 28 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Teilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung auf die Durchführung der Reise nur bei Erreichen einer bestimmten Teilnehmerzahl hingewiesen wird. Der bereits gezahlte Reisepreis wird unverzüglich erstattet.

 

Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlichen Umständen

Im Falle höherer Gewalt oder bei einer Viruskrise gilt die gesetzliche Regelung des § 651 j BGB usw.
Im Falle von Grenzschließungen und Einreiseverboten bei Ländern oder Bezirken sowie ausgerufenen Notstandgesetzten oder dem Katastrophenfall trägt der Veranstalter keine Haftung. Wir empfehlen unseren Gästen dafür eine Reiseversicherung abzuschließen.

 

Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen unseren Gästen in jedem Fall eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die Rücktrittskosten und ärztliche Versorgung in Notfällen sowie Krankenrücktransport abdeckt. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne entsprechenden Reiseschutz im Falle einer Stornierung oder eines Reiseabbruchs die Kosten selbst tragen müssen. Auch bei einer eventuellen Erkrankung oder einem Unfall im Ausland können z. B. bei einer medizinischen Behandlung oder einem Kranken-Rücktransport für Sie hohe Kosten entstehen. Wir empfehlen Ihnen daher, eines der angebotenen ELVIA Reiseschutz-Produkte abzuschließen. Die Reiseversicherung wird durch unseren Partner ERV.de oder Elvia.de durchgeführt. Sie sind Vertragspartner der ERV Versicherung oder Elvia.de Versicherung.  

 

Pass-, Visa- und Gesundheits- und Einreisebestimmungen

Es obliegt der Verantwortung der Reiseteilnehmer, notwendige Visa und Impfungen gemäß den entsprechenden Einreise- und Gesundheitsvorschriften zu besorgen. Reisende haben dafür Sorge zu tragen, dass die in der Buchung gemachten Angaben zur reisenden Person den Angaben des Reisepasses/Personalausweises entsprechen.

 

Kundenreklamationen und Vorschläge

Wir freuen uns über Kommentare und Bemerkungen unserer Gäste, egal ob diese gut oder auch weniger gut sind. Wir sind immer bemüht, Bereiche der Leistungen zu verbessern. Meistens kann ein Problem oder ein Gästewunsch schnellstens erledigt werden, wenn wir Kenntnis davon bekommen. Die First Class Golf GmbH & Co. KG fungiert ausschließlich als Reisevermittler für den Veranstalter und trägt keinerlei Reise-, Prospekt- oder Kataloghaftung.

 

Golfkurse

Das Erreichen der Platzreife nach dem Platzreifekurses, wird mit der Golfclubmitgliedschaft offiziell anerkannt. Die Bestätigung des Handicaps (Clubvorgabe) ist bei der Wahl eines deutschen Golfclub PE / PR und bei der Wahl eines österreichischen Golfclub PE / PR . Beim Turnierreife- und Zielhandicapkurs verbessert der Gast im Regelfall sein Handicap durch die Bestätigung der erspielten Punkte bei den vorgabewirksamen 9-Loch Stableford Turnieren. Alle Golfpros in Portugal, Spanien, Türkei, Thailand und Südafrika sind deutschsprachig. Der Unterricht erfolgt in Anlehnung der Vorgaben und Empfehlungen des Deutschen-, Österreichischen- und Schweizer Golf Verbandes.

 

Mängelanzeige und Mitwirkungspflicht

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, während der Reise auftretende Mängel entweder der Reiseleitung bzw. Agentur vor Ort oder dem Reiseveranstalter / Reisevermittler selbst unverzüglich zur Kenntnis zu bringen, um diesem die Möglichkeit einer Abhilfe zu geben. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Eine Kündigung aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Reise bleibt hiervon unberührt.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind gemäß der gesetzlichen Regelung des § 651 g BGB binnen eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

Gepäckschäden, Gepäckverlust oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Zusammenhang mit Flügen sind binnen sieben Tagen bei Gepäckbeschädigung und binnen 21 Tagen bei Gepäckverlust anzuzeigen, da im internationalen Luftverkehr entsprechende Fristen für die Schadenanzeige gegenüber der Fluggesellschaft gelten und der Reiseveranstalter bei Nichteinhaltung dieser Frist eventuell gegebene Rückgriffsansprüche verliert.

Die Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren, soweit sie nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, in einem Jahr.

 

Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

Die Anmeldung bei First Class Golf GmbH & Co. KG und die Inanspruchnahme von unseren Reiseangeboten erfordert die elektronische Speicherung Ihrer Daten. Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke von First Class Golf GmbH & Co. KG  verwendet und nicht an eine dritte Stelle weitergegeben. Mit der Nutzung des Systems haben Sie diesem zugestimmt.

Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen First Class Golf GmbH & Co. KG zur Korrektur oder Anfechtung des geschlossenen Vertrages.

Gerichtsstand für Klagen gegen First Class Golf GmbH & Co. KG  ist Regensburg, Bayern / Deutschland.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.

 

Stand: 01. Januar 2024